|
Große Kreisstadt Wangen im Allgäu
1) Bebauungsplan "Karsee Ortsmitte"
auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat am
2.5.2000 gemäß § 2 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBI. l Seite 2141),
ber. am 16.1.1998 (BGBI. l Seite 137) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Karsee Ortsmitte auf der Gemarkung
der Ortschaft Karsee beschlossen.
Das Gebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke und Teile von Flurstücken (T. v.): T. v. 328/3, T. v.
329 (Seestraße), 329/1, T. v. 331 (Seestraße 7/1, 7/2, 7/3
und 7/4), 331/1 (Seestraße 9), 332 (Seestraße 5), 334/1
(Jugendheimstraße 2), 334/2 (Jugendheimstraße 4), 335
(Seestraße 1), 337, 338 (Jugendheimstraße 6), 342
(Jugendheimstraße 20), 343 (Jugendheimstraße), T. v.
387, T. v. 392, T. v. 393 (See).
Die genaue Abgrenzung ist aus dem Übersichtsplan
1:2500 ersichtlich.
Im Rahmen der Planung kann sich die Grenze des
Geltungsbereiches noch ändern; die Teilung des
Plangebietes aus verfahrensrechtlichen Gründen ist
möglich.
2) Bebauungsplan "Ebnetesch • Wittumgut" auf der
Gemarkung der Ortschafts Karsee
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat am
30.9.1996 gemäß § 2 (a) Baugesetzbuch (BauGB) vom
8.12.1986 (BGBI. l S. 2253), zuletzt geändert am
22.4.1993 (BGBI. l Seite 466) dieAufstellugn des Bebauungsplanes "Ebnetesch - Wittumgut" auf der Gemarkung
der Ortschaft Karsee beschlossen.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
dem Beschluss des Gemeinderates vom 30.9.1996 ist im
Übersichtsplan dargestellt.
Gemäß dem 2. Vorentwurf sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke und Teile von Flurstücken (T. v.) erfasst: T. v. 183, 184, 185, T. v. 186, T. v. 188/1, 188/2 (Vogter
Straße 10), 188/3 (Vogter Straße 8), 188/4 (Vogter Straße
6), T. v. 189, 315, 319 (Vogter Straße 4), T. v. 343, T. v.
343/1, T. v. 350 (Vogter Straße 2 und 2/1).
Die genaue Abgrenzung ist aus dem Übersichtsplan
1:2500 ersichtlich.
Im Rahmen der Planung kann sich die Grenze des
Geltungsbereiches noch ändern.
zu 1) Bebauungsplan "Karsee Ortsmitte"
zu 2) Bebauungsplan "Ebnetesch-Wittumgut"
auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee
Bürgerbeteiligungen:
Gemäß § 3 (1 ) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
vom 27.8.1997 (BGBI. l S. 2141) über die vorzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung werden Sie hiermit darüber informiert, dass von Montag, den 11.6.2001
bis 13.7.2001, - je einschließlich - der jeweilige Bebauungsplan-Vorentwurf im Stadtbauamt Wangen, Stadtplanung, 88239 Wangen im Allgäu, Postplatz 1 (Kornhaus),
4. Stock sowie in der Ortsverwaltung Karsee während der
üblichen Dienststunden ausliegt.
Die allgemeinen Ziele und der Zweck der Planung für den
jeweiligen Bereich der oben genannten Bebauungspläne
sind in verschiedenen Schreiben dargestellt; aus dem
jeweils dazugehörigen Plan sind weitere Einzelheiten
ersichtlich.
Die Umgrenzung des jeweiligen Geltungsbereiches ist
aus dem Übersichtsplan ablesbar.
Während der oben aufgeführten Auslegungsfrist können
Anregungen beim Stadtbauamt sowie in der Ortsverwaltung Karsee schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung der betroffenen Grundstücke
/Gebäude anzugeben.
Anregungen werden auch entgegengenommen, wenn sie
dieser Bitte nicht entsprechen.
Wangen im Allgäu, den 28. Mai 2001
Dr. Leist
Oberbürgermeister
|