zurückzurück             Bebauungsplan "Karsee Ortsmitte"
Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

1) Bebauungsplan "Karsee Ortsmitte" auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee

Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat am 2.5.2000 gemäß § 2 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBI. l Seite 2141), ber. am 16.1.1998 (BGBI. l Seite 137) die Aufstellung des Bebauungsplanes Karsee Ortsmitte auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee beschlossen.
Das Gebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke und Teile von Flurstücken (T. v.): T. v. 328/3, T. v. 329 (Seestraße), 329/1, T. v. 331 (Seestraße 7/1, 7/2, 7/3 und 7/4), 331/1 (Seestraße 9), 332 (Seestraße 5), 334/1 (Jugendheimstraße 2), 334/2 (Jugendheimstraße 4), 335 (Seestraße 1), 337, 338 (Jugendheimstraße 6), 342 (Jugendheimstraße 20), 343 (Jugendheimstraße), T. v. 387, T. v. 392, T. v. 393 (See).

Die genaue Abgrenzung ist aus dem Übersichtsplan 1:2500 ersichtlich.

Im Rahmen der Planung kann sich die Grenze des Geltungsbereiches noch ändern; die Teilung des Plangebietes aus verfahrensrechtlichen Gründen ist möglich.

2) Bebauungsplan "Ebnetesch • Wittumgut" auf der Gemarkung der Ortschafts Karsee
Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat am 30.9.1996 gemäß § 2 (a) Baugesetzbuch (BauGB) vom 8.12.1986 (BGBI. l S. 2253), zuletzt geändert am 22.4.1993 (BGBI. l Seite 466) dieAufstellugn des Bebauungsplanes "Ebnetesch - Wittumgut" auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee beschlossen.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 30.9.1996 ist im Übersichtsplan dargestellt.

Gemäß dem 2. Vorentwurf sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke und Teile von Flurstücken (T. v.) erfasst: T. v. 183, 184, 185, T. v. 186, T. v. 188/1, 188/2 (Vogter Straße 10), 188/3 (Vogter Straße 8), 188/4 (Vogter Straße 6), T. v. 189, 315, 319 (Vogter Straße 4), T. v. 343, T. v. 343/1, T. v. 350 (Vogter Straße 2 und 2/1).

Die genaue Abgrenzung ist aus dem Übersichtsplan 1:2500 ersichtlich.

Im Rahmen der Planung kann sich die Grenze des Geltungsbereiches noch ändern.

zu 1) Bebauungsplan "Karsee Ortsmitte" zu 2) Bebauungsplan "Ebnetesch-Wittumgut" auf der Gemarkung der Ortschaft Karsee

Bürgerbeteiligungen:

Gemäß § 3 (1 ) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997 (BGBI. l S. 2141) über die vorzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung werden Sie hiermit darüber informiert, dass von Montag, den 11.6.2001 bis 13.7.2001, - je einschließlich - der jeweilige Bebauungsplan-Vorentwurf im Stadtbauamt Wangen, Stadtplanung, 88239 Wangen im Allgäu, Postplatz 1 (Kornhaus), 4. Stock sowie in der Ortsverwaltung Karsee während der üblichen Dienststunden ausliegt.
Die allgemeinen Ziele und der Zweck der Planung für den jeweiligen Bereich der oben genannten Bebauungspläne sind in verschiedenen Schreiben dargestellt; aus dem jeweils dazugehörigen Plan sind weitere Einzelheiten ersichtlich.

Die Umgrenzung des jeweiligen Geltungsbereiches ist aus dem Übersichtsplan ablesbar.

Während der oben aufgeführten Auslegungsfrist können Anregungen beim Stadtbauamt sowie in der Ortsverwaltung Karsee schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung der betroffenen Grundstücke /Gebäude anzugeben.
Anregungen werden auch entgegengenommen, wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Wangen im Allgäu, den 28. Mai 2001
Dr. Leist
Oberbürgermeister